An den Gerichten und Strafkammern wirken für eine Amtszeit von 4 Jahren gewählte Bürgerinnen und Bürger als Schöffen
an der Rechtsprechung in Strafsachen mit.
Die Wahl für die kommende Amtszeit vom 01.01.2005 bis 31.12.2008 findet
in diesem Jahr am dafür zuständigen
Amtsgericht Zittau statt. In Vorbereitung dieser Wahl sind von der Stadt Zittau
Vorschlagslisten einzureichen, aus denen dann beim Gericht die Schöffen
auswählt werden.
Wir rufen deshalb alle an dieser ehrenamtlichen Tätigkeit interessierten Bürger/innen auf, sich für die kommende Amtsperiode zu bewerben. Sie können gern auch Personen nennen, die vertrauenswürdig und geeignet für dieses Amt sind. Vereinigungen und Parteien sind ebenfalls aufgefordert, Personenvorschläge
einzureichen.
Eignungsvoraussetzungen sind: Grundsätzlich sollten Bewerber mindestens 1 Jahr in der Stadt Zittau wohnen, das 25. Lebensjahr erreicht, das 70. Lebensjahr aber noch nicht überschritten
haben.
Das verantwortungsvolle Amt eines Schöffen verlangt in hohem Maße Unparteilichkeit, Selbständigkeit und Reife - aber auch geistige Beweglichkeit und (wegen des anstrengenden Sitzungsdienstes) körperliche
Belastbarkeit.
Gewählte Schöffen werden üblicherweise an bis zu 12 Sitzungstagen pro Kalenderjahr herangezogen. Für Verdienstausfall und Aufwand, der sich aus der Wahrnehmung der öffentlichen Verpflichtung ergibt, erhalten die Schöffen Entschädigungszahlungen in begrenzter Höhe.
Eventuelle Fragen in diesem Zusammenhang und Bewerbungen oder Benennungen
können
schriftlich oder persönlich
unter Angabe der genauen Wohnanschrift und telefonischer Erreichbarkeit
bis zum 16.04.2004 an die
Stadtverwaltung Zittau
Justiziariat, Frau Kunze
Markt 1
02763
Zittau
gerichtet
werden.
Telefonische Rückfragen können unter 752109 erfolgen.
Schiermeyer
Justiziar |