Schöffen gesucht

An den Gerichten und Strafkammern wirken für eine Amtszeit von 4 Jahren gewählte Bürgerinnen und Bürger als Schöffen an der Rechtsprechung in Strafsachen mit.
Die Wahl für die kommende Amtszeit vom 01.01.2005 bis 31.12.2008 findet in diesem Jahr am dafür zuständigen Amtsgericht Zittau statt. In Vorbereitung dieser Wahl sind von der Stadt Zittau Vorschlagslisten einzureichen, aus denen dann beim Gericht die Schöffen auswählt werden.
Wir rufen deshalb alle an dieser ehrenamtlichen Tätigkeit interessierten Bürger/innen auf, sich für die kommende Amtsperiode zu bewerben. Sie können gern auch Personen nennen, die vertrauenswürdig und geeignet für dieses Amt sind. Vereinigungen und Parteien sind ebenfalls aufgefordert, Personenvorschläge einzureichen.
Eignungsvoraussetzungen sind: Grundsätzlich sollten Bewerber mindestens 1 Jahr in der Stadt Zittau wohnen, das 25. Lebensjahr erreicht, das 70. Lebensjahr aber noch nicht überschritten haben.
Das verantwortungsvolle Amt eines Schöffen verlangt in hohem Maße Unparteilichkeit, Selbständigkeit und Reife - aber auch geistige Beweglichkeit und (wegen des anstrengenden Sitzungsdienstes) körperliche Belastbarkeit.
Gewählte Schöffen werden üblicherweise an bis zu 12 Sitzungstagen pro Kalenderjahr herangezogen. Für Verdienstausfall und Aufwand, der sich aus der Wahrnehmung der öffentlichen Verpflichtung ergibt, erhalten die Schöffen Entschädigungszahlungen in begrenzter Höhe.
Eventuelle Fragen in diesem Zusammenhang und Bewerbungen oder Benennungen können schriftlich oder persönlich unter Angabe der genauen Wohnanschrift und telefonischer Erreichbarkeit bis zum 16.04.2004 an die

Stadtverwaltung Zittau
Justiziariat, Frau Kunze
Markt 1
02763 Zittau

gerichtet werden. Telefonische Rückfragen können unter 752109 erfolgen.

Schiermeyer
Justiziar

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