Ausnahmegenehmigungen und Parkausweise Die diesjährigen Ausnahmegenehmigungen zum zeitlich befristeten Parken in gesperrten Bereichen der Stadt Zittau sowie zum Parken auf Sonder- und Bewohnerparkplätzen verlieren zum 31.12.2006 ihre Gültigkeit. Die Genehmigungen für das Jahr 2007 können ab sofort im Ordnungsamt der Stadtverwaltung Zittau beantragt werden. Die Vergabe dieser Genehmigungen erfolgt nur nach schriftlicher Beantragung (formlos oder mit Antragsformular).
Die Ausgabe der Ausnahmegenehmigungen und Parkausweise erfolgt ab dem 04.12.2006 zu den Öffnungszeiten im Ordnungsamt der Stadtverwaltung Zittau, Franz-Könitzer-Str. 7, Zi. 206. Ines Heptner |
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