Stadtwappen Pressemitteilung vom 09.11.2006

Ausnahmegenehmigungen und Parkausweise

Die diesjährigen Ausnahmegenehmigungen zum zeitlich befristeten Parken in gesperrten Bereichen der Stadt Zittau sowie zum Parken auf Sonder- und Bewohnerparkplätzen verlieren zum 31.12.2006 ihre Gültigkeit. Die Genehmigungen für das Jahr 2007 können ab sofort im Ordnungsamt der Stadtverwaltung Zittau beantragt werden. Die Vergabe dieser Genehmigungen erfolgt nur nach schriftlicher Beantragung (formlos oder mit Antragsformular).

Parkplatzschild Die Anträge sind zu richten:
• per Post an Stadtverwaltung Zittau, PF 1458, 02754 Zittau  
• per Fax an 03583 752400  
• durch persönliche Abgabe in der Franz-Könitzer-Straße 7  
• durch Einwurf in die Briefkästen am Rathaus oder der Franz-Könitzer-Straße  
• per E-Mail an ordnungsamt@zittau.de  

Die Ausgabe der Ausnahmegenehmigungen und Parkausweise erfolgt ab dem 04.12.2006 zu den Öffnungszeiten im Ordnungsamt der Stadtverwaltung Zittau, Franz-Könitzer-Str. 7, Zi. 206.

Ines Heptner
Pressesprecherin


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