Im nächsten Jahr finden wieder Wahlen (Landräte, Bürgermeister und eventuell Kreistag) statt. Die Meldebehörde darf dafür Parteien, Wählergruppen und anderen Trägern von Wahlvorschlägen im Zusammenhang mit Wahlen zu parlamentarischen und kommunalen Vertretungskörperschaften Gruppenauskunft aus dem Melderegister über Daten von Gruppen von Wahlberechtigten erteilen. Für die Zusammensetzung der Gruppe ist das Lebensalter der Betroffenen bestimmend. Es handelt sich hierbei um die Weitergabe von Namen, Vornamen, Doktorgrad und Anschrift der Einwohner.
Nach § 33 des Sächsischen Meldegesetzes möchten wir darauf hinweisen, dass die Bürger und Bürgerinnen, die der Weitergabe ihrer Daten nicht zustimmen möchten, ein Widerspruchsrecht besitzen. Der Widerspruch ist bis zum 09.12.2007 beim Referat Pass- und Meldewesen der Stadt Zittau, Franz-Könitzer-Str. 7 oder in Hirschfelde, Rosenstr. 3, geltend zu machen. Bei früheren Wahlen erteilte Widersprüche bleiben weiter gültig und brauchen nicht wiederholt zu werden.
Michael Böhme
Leiter des Bürgeramtes der Stadtverwaltung Zittau