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Stadtwappen Pressemitteilung vom 21.10.2008

Ausnahmegenehmigungen und Parkausweise für das Jahr 2009

Die diesjährigen Ausnahmegenehmigungen zum zeitlich befristeten Parken in gesperrten Bereichen der Stadt Zittau sowie zum Parken auf Bewohnerparkplätzen verlieren zum 31.12.2008 ihre Gültigkeit. Die Genehmigungen für das Jahr 2009 können ab sofort im Bürgeramt, Referat Stadtordnung der Stadtverwaltung Zittau beantragt werden.

Ausnahmegenehmigungen und Bewohnerparkausweise werden nur nach schriftlicher Beantragung (formlos oder mit → Antragsformular, das Sie im Internet unter www.zittau.eu in der Rubrik „Rathaus - Bürgerservice - Formulare“ finden) vergeben.
Die Anträge sind zu richten:

- per Post an Stadtverwaltung Zittau, Referat Stadtordnung, PF 1458, 02754 Zittau
- per Fax an 03583 752400
- durch Einwurf des Antrages in den Briefkasten am Rathaus oder der Franz-Könitzer-Straße 7
- per E-Mail an ordnungsamt@zittau.de.

Die Vergabe erfolgt dann ab dem 01.12.2008 im Bürgeramt, Referat Stadtordnung der Stadtverwaltung Zittau, Franz-Könitzer-Str. 7, Zimmer 206.

Hinweis: Eine rechtzeitige Beantragung verkürzt die Wartefrist bei der Abholung.

Ines Heptner
Pressesprecherin