Der Gesetzgeber sieht in regelmäßigen zeitlichen Abständen Qualitätsprüfungen innerhalb von Pflegeheimen vor. Im August 2008 führte der Medizinische Dienst der Krankenversicherungen (MDK) eine unangemeldete Qualitätsüberprüfung (Regelprüfung) nach dem Sozialgesetzbuch XI innerhalb der Zittauer Alten- und Pflegeheim GmbH „SANKT JAKOB“ durch. Der Prüfungsschwerpunkt lag im Haus III auf dem Weinauring 2a.
Gegenstand der Prüfung war die Struktur-, Prozess und Ergebnisqualität der Einrichtung. Kurzum die ordnungsgemäße Versorgung der zu betreuenden Bewohner.
Hierbei wurden Bewohner, mit unterschiedlichen Pflegeaufwendungen besucht und befragt sowie eine umfangreiche Begehung der Einrichtung durchgeführt. Des Weiteren wurden die vorzuhaltenden Struktur- und Dokumentationsunterlagen gesichtet und ausgewertet.
Insgesamt wurde eingeschätzt, dass sich die Bewohner in einem sehr guten Pflegezustand befanden und aktivierend gepflegt werden, was sich in der Zufriedenheit der Bewohner ebenfalls widerspiegelte.
Der Pflegeeinrichtung wurde ein fachgerechter Umgang mit pflegerischen Risiken, sowie pflegerischen Problemen bestätigt. Die Aussagen von unterschiedlichen Standards werden umgesetzt und die Dokumentation erfolgt sach- und fachgerecht über ein einheitliches computergestütztes Pflegedokumentationssystem. Die strukturellen und organisatorischen Voraussetzungen entsprechen den Grundsätzen einer qualitätsgerechten Pflege.
Sehr positiv wurden die eingeleiteten Maßnahmen der Einrichtung zum Aufbau, zur Umsetzung und Weiterentwicklung eines einrichtungsbezogenen Qualitätsmanagementsystems eingeschätzt.
Die Geschäftsleitung und Mitarbeiter der Zittauer Alten- und Pflegeheim GmbH „SANKT JAKOB“ sind sehr stolz über diese Prüfungsergebnisse und versichern weiterhin an der Verbesserung zur allgemeinen Kundenzufriedenheit zu arbeiten.
Raik Urban
Geschäftsführer