Der Sächsische Landesbeauftragte
für die Unterlagen Staatssicherheitsdienstes
der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik
des Sächsischen Landesbeauftragten für die Unterlagen des Staatsicherheitsdienstes der ehemaligen DDR
am |
Montag, 24. August 2009, 08:00 - 18:00 Uhr |
in |
02763 Zittau |
zu Fragen der Rehabilitierung von DDR-Unrecht.
Zur Minderung der Folgen von SED-Unrecht wurden durch den Deutschen Bundestag drei SED-Unrechtsbereinigungsgesetze beschlossen. Sie beinhalten die strafrechtliche Rehabilitierung von politisch motivierten Verurteilungen sowie die berufliche und verwaltungsrechtliche Rehabilitierung von in der DDR erlittenem Unrecht.
Ziel dieser Gesetze ist es, den Opfern einen Weg zu eröffnen, die rechtsstaatswidrige Verurteilung aus dem Strafregister zu entfernen, sich vom Makel persönlicher Diskriminierung zu befreien, fortwirkendes Unrecht aufzuheben und soziale Ausgleichsleistungen in Anspruch zu nehmen.
Durch das Dritte Gesetz zur Verbesserung rehabilitierungsrechtlicher Vorschriften für Opfer politischer Verfolgung in der ehemaligen DDR wurden die bestehenden Gesetze u.a. gerade um eine Opferpension ergänzt
Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, Anträge auf Akteneinsicht bei der Bundesbeauftragten für die Stasiunterlagen ausgehändigt zu bekommen.
Ansprechpartner: Herr Rachowski, im Auftrag des Sächsischen Landesbeauftragten
Ines Hirt
Pressesprecherin