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Stadtwappen Pressemitteilung vom 03.02.2010

Einsatz erneuerbarer Energien
Errichtung von Photovoltaik- und Solaranlagen

Der Anteil erneuerbarer Energien an der Stromproduktion soll bis 2020 ausgebaut werden. Das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) 2009 ist dabei das Förderinstrument der Bundesregierung.

Bauherren und Entwurfsverfasser haben u. a. im Interesse des Klimaschutzes zahlreiche Gesetze zu beachten. Dazu gehören z. B. die Energieeinsparverordnung (EnEV) 2009, das Gesetz zur Förderung Erneuerbarer Energien im Wärmebereich (EEWärmeG) und das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) 2009.

Photovoltaik- und Solaranlagen sind bauliche Anlagen, bei deren Errichtung das öffentliche Baurecht berücksichtigt werden muss. Die Bauaufsichtsbehörde der Stadtverwaltung Zittau empfiehlt allen Bauherren und Entwurfsverfassern, sich vor der Errichtung der Anlagen über eine eventuell erforderliche Genehmigungspflicht nach der Sächsischen Bauordnung (SächsBO) zu erkundigen. Nach § 61 Abs. 1 Nr. 2 b SächsBO sind Photovoltaik- und Solaranlagen als Anlagen der technischen Gebäudeausrüstung (TGA) in und an Dach- und Außenwandflächen sowie gebäudeunabhängig mit einer Höhe bis 3 m und einer Gesamtlänge bis 9 m verfahrensfrei und bedürfen keiner Baugenehmigung. Eine Anlage der TGA dient u. a. der Gebäudeversorgung mit Energie.

Eine Anlage zur Erzeugung von Strom aus solarer Strahlungsenergie, die direkt in das öffentliche Netz entsprechend EEG einspeist, gehört nicht zur TGA und ist deshalb baugenehmigungspflichtig.

Unabhängig von einer eventuellen Verfahrensfreiheit nach Sächsischer Bauordnung besteht eine generelle Genehmigungspflicht nach Sächsischem Denkmalschutzgesetz in Verbindung mit denkmalgeschützten Objekten.

Des Weiteren ist zu beachten, dass im Geltungsbereich des förmlich-festgelegten Sanierungsgebietes sowie der Erhaltungs-/Gestaltungssatzung der Stadt Zittau (www.zittau.eu) immer eine formlos zu beantragende Genehmigung nach dem Baugesetzbuch für Photovoltaik- und Solaranlagen erforderlich ist.

Bei Fragen wenden Sie sich einfach an die zuständige Bauaufsichtsbehörde der Stadt Zittau.

Witke
Bauamt
Leiter untere Bauaufsichtsbehörde

Ines Hirt
Pressesprecherin