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Stadtwappen Pressemitteilung vom 14.12.2010

WARNUNG Schneelasten

Aufgrund der derzeitigen Witterungslage und den angezeigten weiteren größeren Schneefällen empfehlen wir dringend, weitgespannte Hallendächer vollständig von Schnee und Eis zu beräumen und den Ablauf von anfallendem Schmelz- und Tauwasser zu gewährleisten.

Es ist davon auszugehen, dass dies bei den derzeitigen extremen Witterungsbedingungen für die ausreichende Standsicherheit von weitgespannten Hallendächern notwendig ist.

Wir möchten alle Eigentümer, Nutzer und Hausverwalter nochmals hinsichtlich der laufenden Kontrolle der Schneelasten auf maßgebenden Gebäuden sensibilisieren, auch wenn natürlich jeder Eigentümer ohnehin eine regelmäßige Kontroll- und Wartungspflicht hat. Wegen der derzeitigen extremen Witterungslage und der angesagten weiteren Schneefälle besteht die Möglichkeit, dass u. U. die Tragfähigkeit von Dachkonstruktion nicht mehr gegeben ist.

Es kann keine allgemeingültige Aussage getroffen werden, welches Dach bei welcher Schneehöhe zu beräumen ist, da allein durch die unterschiedlichen Schneelastzonen in Verbindung mit der Geländehöhe des Bauwerkstandortes, den möglichen Tragreserven eines Daches und dem tatsächlichen Eigengewicht des Schnees (unterschiedlich z. B. nasser Schnee, Pulverschnee...) dies eine im Einzelfall zu überprüfende Entscheidung ist. Das besondere Augenmerk ist natürlich auf "leichte Hallendachkonstruktionen" - also Holz- und Stahlkonstruktionen - zu legen.

Sollten Sie in diesem Zusammenhang Probleme oder Rückfragen haben, können Sie sich gern an Prof. Dr.-Ing. Wolfram Jäger, Vorsitzender der Landesvereinigung der Prüfingenieure für Bautechnik in Sachsen e.V. oder einen Prüfingenieur Ihrer Wahl vor Ort wenden.

Ich möchte alle Eigentümer, Nutzer und Hausverwalter nochmals hinsichtlich der laufenden Kontrolle der Schneelasten auf maßgebenden Gebäuden sensibilisieren, auch wenn natürlich jeder Eigentümer ohnehin eine regelmäßige Kontroll- und Wartungspflicht hat. Wegen der derzeitigen extremen Witterungslage und der angesagten weiteren Schneefälle besteht die Möglichkeit, dass u. U. die Tragfähigkeit von Dachkonstruktion nicht mehr gegeben ist.

Ich kann keine allgemeingültige Aussage treffen, welches Dach bei welcher Schneehöhe zu beräumen ist, da allein durch die unterschiedlichen Schneelastzonen in Verbindung mit der Geländehöhe des Bauwerkstandortes, den möglichen Tragreserven eines Daches und dem tatsächlichen Eigengewicht des Schnees (unterschiedlich z. B. nasser Schnee, Pulverschnee...) dies eine im Einzelfall zu überprüfende  Entscheidung ist. Das besondere Augenmerk ist natürlich auf "leichte Hallendachkonstruktionen" - also Holz- und Stahlkonstruktionen - zu legen.

Kontaktdaten:

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Prof. Dr.-Ing. Wolfram Jäger
Vorsitzender der Landesvereinigung
der Prüfingenieure für Bautechnik
in Sachsen e.V.
Wichernstr. 12 * D-01445 Radebeul
Tel:  +49-351-83296-0
Fax: +49-351-83296-40
E-Mail: jp@prof-jaeger-pi.de
Web: www.vpi-sachsen.de
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Ines Hirt
Pressesprecherin