Bekanntmachung der Großen Kreisstadt

Der Stadtrat der Großen Kreisstadt Zittau hat in seiner Sitzung am 26.10.2000 beschlossen, dass für das Gebiet mit den Flurstücken 1923/2, 1924/4, 1924/5, 1924/6, 1924/8, 1928/2 sowie Teile der Flurstücke 1923/1, 1924/3, 1924/7, 1927/2, 1928/1, 1416 ein Bebauungsplan aufgestellt werden soll.
Zur weiteren Sicherung der Planung hat der Stadtrat der Großen Kreisstadt Zittau in seiner Sitzung am 26.09.2002 auf Grundlage der §§ 14, 16 und 17 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) in Verbindung mit § 4 der Sächsischen Gemeindeordnung für o.g. Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. XXIII „Dreiländerpark, Christian-Keimann-Str.“ eine Satzung über die Verlängerung der Veränderungssperre be-schlossen. Der Verlängerung der Veränderungssperre gemäß § 17 Abs. 2 BauGB in Verbindung mit § 88 Abs. 1 Sächsische Bauordnung um ein weiteres Jahr wurde mit Bescheid des Regierungspräsidiums Dresden vom 02.09.2002, Az.: 51-2511.20/86/Zittau-14, die Zustimmung erteilt. Dies wird hiermit bekannt gemacht. Die Verlängerung der Veränderungssperre tritt mit der Bekanntmachung in Kraft. Jedermann kann die Veränderungssperre in der Stadtverwaltung Zittau, Dezernat I, Referat Stadtpla-nung, Sachsenstraße 14, Zimmer- Nr. 108 während der Dienststunden

montags09.00 - 12.00 und 13.30 - 15.00 Uhr
dienstags09.00 - 12.00 und 13.30 - 18.00 Uhr
mittwochs09.00 - 12.00 und 13.30 - 15.00 Uhr
donnerstags09.00 - 12.00 und 13.30 - 15.00 Uhr
freitags09.00 - 12.00 Uhr

einsehen und über den Inhalt Auskunft verlangen. Auf die Vorschriften des § 18 Abs. 2 Satz 2 und 3 BauGB über die fristgemäße Geltendmachung et-waiger Entschädigungsansprüche für eingetretene Vermögensnachteile durch die Veränderungssperre nach § 18 BauGB und § 18 Abs. 3 BauGB über das Erlöschen der Entschädigungsansprüche bei nicht fristgemäßer Geltendmachung wird hingewiesen.

Zittau, den 09.10.2002
A. Voigt, Oberbürgermeister

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Bauen Sie in Zittau

Die Stadt Zittau bietet Ihnen für den individuellen Eigenheimbau folgende Baugrundstücke für eine sofortige Bebauung an:

Eigenheimstandort Zittau-Eichgraben, Am Walde
Verwirklichen Sie sich Ihren Wunsch vom naturnahen Wohnen in den eigenen vier Wänden durch Kauf oder Bestellung eines Erbbaurechtes. Der Eigenheimstandort „Am Walde“ bietet Ihnen Baugrundstücke:

  • am Rande der Stadt Zittau
  • am Fuße des Zittauer Gebirges, direkt am Wald
  • in ruhiger, ländlicher Umgebung
  • Größe der Baugrundstücke: 600 bis 800 m²
    (Anordnung laut Lageplan)
  • Kaufpreis: 51,13 Euro/m² zuzüglich Abwasserbeitrag
  • Eigenheimbebauung sofort möglich
    Die Eigentumsförderung mit einem SAB-Baudarlehen Z 15 ist möglich.
Zittauer Sanierungsgesellschaft mbH
Innere Weberstraße 34
02763 Zittau

e-mail: w.beck@stadtsanierung-zittau.de
Für weitere Informationen steht Ihnen Herr Beck Tel. (0 35 83) 77 88 13 jederzeit zur Verfügung.

Reihenhausstandort, Zittau-Süd, Heffterstraße
Gemeinsam mit der Fa. Planungs- u. Bauträger GbR SOJKA & JATZWAUK hat die Stadt Zittau hier den Bau von 2 Reihenhäusern mit jeweils 3 Einheiten vorgesehen. Die Stadt Zittau als Grundstückseigentümer verkauft das Bauland zu einem Preis von 43,46 Euro/m² zzgl. Abwasserbeitrag, alternativ können Erbbaurechte eingeräumt werden. Die Grundstücksgrößen der einzelnen Parzellen liegen je nach Mittel- oder Randlage zwischen 238 - 433 m². Mit der Realisierung des Vorhabens kann sofort begonnen werden.

Ihr Ansprechpartner für die Vermarktung und Realisierung der schlüsselfertigen Reihenhäuser ist die Firma

Planungs- u. Bauträger GbR
SOJKA & JATZWAUK,
Demianiplatz 29/30,
02826 Görlitz,

Tel. (0 35 81) 66 74 64

Karte Heffterstraße

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Förderung aus dem Kleinprojektefonds

Der Gedanke des Städteverbundes „Kleines Dreieck Bogatynia-Hradec-Zittau“ wurde von vielen Vereinen dankenswerterweise angenommen. Die Euroregion Neisse unterstützt dies durch Mittel aus der EU-Gemeinschaftsinitiative Interreg III A. Um eine bessere Koordinierung zu erreichen, wird darum gebeten, diese vor Einreichung der Projektunterlagen bei der Stadtverwaltung, Büro des Oberbürgermeisters (Tel. 752386), vorzulegen. Die Stadtverwaltung prüft den Antrag auf Übereinstimmung mit den Zielstellungen des „Kleinen Dreiecks“. Das Antragsformular ist im Büro des Oberbürgermeisters erhältlich oder im Internet abzurufen unter www.zittau.de - Städteverbund - Aktuelles.

Ines Heptner
Büro des Oberbürgermeister

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Bekanntmachung des Einwohnermeldeamtes der Stadtverwaltung Zittau

Den Druck der Lohnsteuerkarten für das Jahr 2003 einschließlich Kuvertierung und Versand wird die ODS Berlin übernehmen. Laut Merkblatt von der Oberfinanzdirektion Chemnitz müssen die Steuerkarten bis zum 31. Oktober 2002 in die jeweiligen Haushalte geschickt werden. Eine Lohnsteuerkarte erhält jeder Einwohner, der am 20. September 2002 mit Hauptwohnung gemeldet war und im beruflichen Leben steht. Die Steuerkarte ist bis zum 31.12.2002 bei dem Arbeitgeber abzugeben. Wer eine zusätzliche Steuerkarte benötigt, erhält diese im Einwohnermeldeamt Zittau, Franz-Könitzer-Straße 7.

Öffnungszeiten:
Mo9 bis 12 Uhr
Die9 bis 12 Uhr und 13.30 bis 18 Uhr
Migeschlossen
Do9 bis 12 Uhr und 13.30 bis 15 Uhr
Fr9 bis 12 Uhr

Roswita Päske,
Leiter Einwohnermeldeamt

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Städtetag Zittau/Olbersdorf zur 3. Landesgartenschau in Großenhain

Zittauer Zwiebelchen traf Großenhainer Kobold Nix
Am Sonntag, den 15. September 2002 trafen sich das Zittauer Zwiebelchen und der Kobold Nix (Maskottchen der Landesgartenschau Großenhain), und das nicht ohne speziellen Grund. Zittau und Olbersdorf, Ausrichter der zweiten Landesgartenschau 1999, fuhren mit ca. 85 Mitwirkenden, die ein tolles Bühnenprogramm einstudiert hatten, zur Städtepräsentation nach Großenhain. Zu Beginn des Programms diskutierten in einer lockeren Talkrunde Zittaus Oberbürgermeister Arndt Voigt und der Großenhainer Bürgermeister Burkhard Müller u.a. über die nachhaltigen Auswirkungen einer Landesgartenschau für die Region. Im Anschluss an die Podiumsdiskussion erlebten die Großenhainer mit ihren Gästen, die auch aus unserer Stadt zahlreich angereist waren, ein vierstündiges Kulturprogramm, welches die kulturellen und sportlichen Aktivitäten und unsere Heimatverbundenheit wiederspiegelte.

Mit dabei waren:
Lutz Günther - Moderation vom MDR-Fernsehen
Klangfarben e.V. „Die Big-Band“
Mitglieder des Gerhart-Hauptmann-Theaters Zittau
Kinder- und Erzieherinnen vom „Zwergenhäusl“ Olbersdorf
Karateschule OTOMO Zittau e.V.
Anja Hanspach - kleiner Volksmusikstar
Tanzschule Lucke Neugersdorf
Hans Klecker - Oberlausitzer Original
Hans und Hans - Oberlausitzer Lieder und Sketche

Großen Zuspruch fand der Info-Stand der Tourist-Information Zittau.

Allen Mitwirkenden sei an dieser Stelle für Ihren Beitrag zur erfolgreichen Städtepräsentation herzlich gedankt. Ganz besonderen Dank gilt der Kraftverkehrsgesellschaft Dreiländereck mbH als Sponsor.

Wiepke Steudner,
Kulturreferentin

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Mineralwasser teurer als Bier ?

Eine Information an alle Gastwirte der Stadt Zittau

In Gaststätten, in denen Speisen und Getränke zum Verzehr angeboten werden, sind die Preise in Preisverzeichnissen anzugeben. Diese müssen entweder auf Tischen ausgelegt oder jedem Gast vor der Bestellung oder auf Verlangen bei der Abrechnung vorgelegt werden. Neben dem Eingang der Gaststätte muss ein Preisverzeichnis ausgehangen werden, aus dem die Preise für die wesentlichen Speisen und Getränke ersichtlich sind. Auch sollten alle Angaben gut lesbar sein. Diese Forderungen enthält die „Verordnung zur Regelung der Preisangaben“. Eine andere Vorschrift, die für Gastronomen von Bedeutung ist, regelt die Preisgestaltung des Ausschanks von alkoholischen und alkoholfreien Getränken im § 6 des Gaststättengesetz (GastG) folgendermaßen:

„Ist der Ausschank alkoholischer Getränke gestattet, so sind auf Verlangen alkoholfreie Getränke zum Verzehr an Ort und Stelle zu verabreichen. Davon ist mindestens ein alkoholfreies Getränk nicht teurer zu verabreichen als das billigste alkoholische Getränk....“

Bis Ende vergangenen Jahres bezog sich diese Regelung nur auf den Preisvergleich von Getränken in gleicher Menge. Dieser Passus wurde zum 01.01.2002 wie folgt geändert:

„......Der Preisvergleich erfolgt hierbei auch auf der Grundlage des hochgerechneten Preises für einen Liter der betreffenden Getränke.“

Sinn und Zweck dieser Regelung ist, dass der Gast nicht unnötig zum Alkohol-Konsum verleitet wird, wenn sich das nur mit dem günstigeren Preis begründen lässt.
Auf Grund zahlreicher Hinweise, dass in Gaststätten Bier billiger angeboten werde als alkoholfreie Getränke, nahm die Verbraucherschutzzentrale Sachsen Untersuchungen vor, in deren Ergebnis dieser Sachverhalt größtenteils bestätigt wurde.
In der Folge wies das Sächsische Staatsministerium für Wirtschaft und Arbeit in einem Erlass auf die verstärkte Kontrollpflicht der Gaststätten-Erlaubnisbehörden zur Einhaltung des § 6 GastG hin. Im Juli 2002 hat das Referat Gewerbe deshalb kurzfristig die Getränkekarten aller Zittauer Gaststätten geprüft. Leider muss auch in Zittau dieser anhaltende Trend bestätigt werden, d.h., der „zweite“ Blick auf die Karte offenbart, dass das Bier oft billiger ist als das Wasser!
Immerhin verstoßen 40 % aller zu bewertenden Lokale gegen diese Regelung; wobei es sich fast ausnahmslos um Verstöße gegen die Liter-Vorschrift handelt!
Auffallend ist, dass die Bierpreise meist mit steigender Menge nicht proportional teurer, sondern relativ billiger werden, was dann dazu führen kann, dass die Preisrelationen zu den alkoholfreien Getränken in „Schieflage“ geraten.
Aus diesem Grund appelliere ich an alle Gastwirte, rechnen Sie Ihre Getränkepreise mit den entsprechenden Mengenangaben auf einen Liter hoch und vergleichen Sie!
Übrigens muss es sich bei den angebotenen preiswerten alkoholfreien Getränken um ein dem üblichen Nachfrageverhalten der jeweiligen Gaststätte angepasstes Getränk handeln. Ein Gastwirt sollte sich nicht darauf berufen, dass er preisgünstigen Sauerkrautsaft oder Buttermilch auf der Karte hat! Vielmehr sollte die Pflicht zum Ausschank vom Gastwirt loyal erfüllt werden. Die alkoholfreien Getränke müssen in angemessener, d.h. verkehrsüblicher Menge und Beschaffenheit sowie zu einem Preis angeboten werden, der nicht wesentlich über dem allgemeinen Preisniveau der Gaststätte liegt. Das Regierungspräsidium Dresden weist mit Nachdruck darauf hin, Verstöße gegen § 6 Satz 2 Gaststättengesetz gemäß § 28 Abs.2 Nr.1 GastG als Ordnungswidrigkeit mit einer Geldbuße bis zu 5.000,- Euro zu ahnden. Das Referat Gewerbe der Stadtverwaltung Zittau wird deshalb in den kommenden Monaten stichprobenartige Kontrollen in Zittauer Gaststätten durchführen. Sollten wiederum Verstöße gegen diese Vorschrift festgestellt werden, müssen die jeweiligen Gastwirte mit entsprechenden Bußgeldern rechnen. Bei weiteren Fragen stehe ich Ihnen telefonisch unter Tel. 752 446 zur Verfügung.

Gisela Schade,
Referatsleiterin Gewerbe

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10 Jahre Technologie-Zentrum Zittau

Als im Jahr 1991 Betriebe in Zittau geschlossen wurden, beschloss der Stadtrat der Stadt Zittau und der Kreistag, die Immobilie der ehemaligen Stuhlfabrik auf der Rathenaustraße, die seit längerer Zeit zwar vom Baustil interessant, aber sonst sehr desolat war, mit Mitteln der Kommunen und mit Fördermitteln zu sanieren - Personen mit innovativen Gedanken als Heimstatt für zu gründende Unternehmen zu günstigen Mieten und mit einer Betreuung im Verwaltungsablauf zu vermieten. Später war dann das Technologie-Zentrum eine reine Hausverwaltungsgesellschaft. Die innovative Arbeit übernahm die BIC-Neisse GmbH bis zu ihrer Insolvenz. Aus dieser Erfahrung heraus betreibt die Stadt Zittau und die Kreissparkasse Löbau-Zittau als Gesellschafter das Technologiezentrum sowohl als Vermieter von Gewerbeflächen als auch - und das in immer stärkerer Weise - als Initiator für Technologietransfers. So werden zur Zeit mit Partnern aus der Wirtschaft und von wissenschaftlichen Einrichtungen die Projekte „ALVATEC - Hochglanzveredlung von Aluminiumteilen“ und „GASOHOL - Bioalkohol-produktion bei Biogasanlagen“ bearbeitet. Weitere Projekte, die sich unter anderem mit der Dekontaminierung von Böden, Entwicklung neuer Baustoffe und wirtschaftsorganisatorischen Maßnahmen befassen, sind in Vorbereitung. Partner des Technologie-Zentrums sind unter anderem Bi-Utec GmbH, Techno-coat GmbH, PPC GmbH, Eichler - Pulverbeschichtung, beide Zittauer Hochschulen und wissenschaftliche Einrichtungen in Dresden sowie der allgemeine Unternehmerverband Zittau und Umgebung. Kooperationsbeziehungen bestehen bzw. sind in Vorbereitung mit dem Gründerzentrum Ebersbach und einem parallelen Unternehmen in Liberec. Dabei kann das Unternehmen, das sich als Manager zwischen Praxis und Forschung versteht, im Geschäftsfeld Transfer bereits auf schwarze Zahlen verweisen. Gleichzeitig werden die ersten Untersuchungen zur Überleitung des Projektes ALVATEC in die Praxis mit der Schaffung neuer Arbeitsplätze getroffen.

Für das Technologiezentrum Zittau
Jürgen Kloß

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Hilfe für die vom Hochwasser völlig zerstörte Dohnaer Kindertagesstätte „Bummi“

Am Freitag, den 24.08.2002 fuhren Vertreter der Kita „Querxenhäus'l“, der Zittauer Firma „digades“ und der Seniorenwohnanlage „Zur Linde“ nach Dohna, um die Geld- und einige Sachspenden der Leiterin der Kindertagesstätte „Bummi“ zu übergeben. Neben den oben genannten beteiligten sich auch andere Einrichtungen an der Spendenaktion. So veranstalteten die Kindertagesstätte „Kinderland“ und die Klasse 7 R des Christian-Weise-Gymnasiums je einen Kuchenbasar. Die Kinder der Kindereinrichtung „Blumenkinder“ stellten besonders liebevolle kleine Geschenke für die Dohnaer Kinder zusammen. Frau Freitag und der stellvertretende Bürgermeister waren sehr gerührt über die große Spendenbereitschaft der Zittauer. Immerhin betrug die Gesamtsumme der symbolischen Schecks insgesamt 7650,00 Euro. Außerdem konnten wir den Erzieherinnen eine nagelneue Konzertgitarre, ein Telefon und einen Kassettenrecorder überreichen, die von den Zittauer Händlern Herrn Ferber, Herrn Bäsler und Herrn Groß gespendet wurden. Ein herzliches Dankeschön an alle, die unseren Spendenaufruf mit Sammelaktionen so großartig unterstützten. Da diese Kindereinrichtung auf der Müglitztalstraße völlig zerstört wurde, konnte nichts mehr vom Inventar gerettet werden und es gleicht einem Wunder, dass alle Kinder gerade noch rechtzeitig in Sicherheit gebracht werden konnten. Wir möchten den Dohnaer Kindern auch weiterhin helfen, dass sie sich in den Behelfseinrichtungen wohlfühlen und einen schönen Kindergartenalltag erleben können. Und natürlich drücken wir den Dohnaern die Daumen, dass der bereits geplante Neubau der Kindertagesstätte zügig und unbürokratisch vorangeht.

Gisela Brendler
Leiterin der Kita „Querxenhäus'l“

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AUSSTELLUNG „DER WEG-GESCHICHTE EINER MISSHANDELTEN FRAU“

Anlässlich des Internationalen Tages gegen Gewalt an Frauen am 25. November hat die Fachgruppe „Gegen Gewalt an Frauen“, der Frauenlobby des Landkreises Löbau-Zittau, die Ausstellung „Der Weg-Geschichte einer misshandelten Frau“ in den Landkreis geholt. Es handelt sich hierbei um eine Wanderausstellung, die von der bundesweit tätigen „Initiative gegen Gewalt und sexuellen Missbrauch an Kindern und Jugendlichen“ e.V. initiiert wurde. In einer Bildergeschichte gewährt eine junge Frau, die seit ihrem sechsten Lebensjahr missbraucht und misshandelt wurde, Einblicke in die Zerrissenheit und Verletztheit ihrer Gefühle. Spät erst, unter allergrößter Anstrengung und nur mit Hilfe anderer Menschen, gelang es ihr schließlich den Teufelskreis zu durchbrechen. Durch das Malen hat sie nach vergeblichen langjährigen Therapien neue Hoffnung gefasst und ein Mittel zur Vergangenheitsbewältigung gefunden. Mit Kreide und Aquarell spiegeln ihre Bilder den Prozess einer Art „Selbstheilung“ wider. Die Malerei half ihr, Ängste und Aggressionen abzubauen. Sämtliche Bilder entstanden in der intensivsten Phase ihrer Therapie. Bis heute ist die Malerei für sie ein wichtiges Medium bei der Bewältigung von Krisen geblieben. Die Ausstellung wird am 21.10.2002, 16.00 Uhr, in Zittau in der Christian-Weise-Bibliothek mit einer Veranstaltung eröffnet. Sie ist bis zum 28.10.2002 werktags von 10-18.00 Uhr geöffnet. Ab 30.10.2002 ist die Ausstellung in Löbau im Kulturzentrum der Johanniskirche zu besichtigen. Genaue Angaben über Dauer und Öffnungszeiten werden in der Tagespresse veröffentlicht.

Wir würden uns freuen, Sie zur Eröffnungsveranstaltung bzw. in den Tagen danach in der Ausstellung begrüßen zu dürfen.

Feierliche Eröffnung mit Lesung von Jan Baake
21.10. 2002, 16:00 Uhr
Christian-Weise-Bibliothek in Zittau (Salzhaus)
Rahmenprogramm
22.10. 2002, 15:00 Uhr
Jan Baake - Texte zum Weiterleben mit musikal. Begleitung
23.10. 2002, 14:00 Uhr
„Kinderschutzzentrum PREDA auf den Philippinen“
ein Projekt von missio-Aktion Schutzengel
Vortrag: Frau Weidner - Projekt KOBRA-MUK e.V.

Petra Laksar-Modrok,
Gleichstellungs- und Ausländerbeauftragte


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DemokraTour - Zittaus Jugend macht mobil Stadtdetektive unterwegs

Zum Auftakt der großen Mitmachaktion „DemokraTour“ starteten am 3.September 6 Kinder aus der Wilhelm-Busch-Schule, ausgerüstet mit Fotoapparat und Videokamera, zu einer ganz besonderen Expetition durch die Stadt. Schon 7.45 Uhr stand das City-Mobil vor der Schule, um die Teilnehmer auf die Rundreise mitzunehmen. Viel brauchte nicht mehr besprochen werden, hatten doch die kleinen Detektive sich schon Tage vorher mit der Technik, der Erkundungsaufgabe und dem Ablauf des Vorhabens im Jugendhaus „Villa“ vertraut gemacht. Für jeden erkennbar hatten die Kinder Anstecker und mit „Stadtdetektiv“ beschrifteten Sonnenschutz als Dienstkleidung angelegt. Einige der Teilnehmer wussten sogar schon ganz genau, wo die Fahrt unbedingt hingehen musste, wo es schönes und weniger schönes zu entdecken gab. Zielgerichtet steuerten die Kinder Wohngebiete, Spielplätze und das große Verwaltungsgelände in Zittau-Süd an. Buchstäblich die Haare zu Berge standen ihnen bei einem Streifzug durch das ehemalige Armeegelände, dem jetzigen Verwaltungszentrum der Stadt Zittau. Zerstörte, baufällige Häuser, Glas und Müll - wohin man auch blickte. Einige der Detektive wussten zu berichten, dass vieles auch Werk von Jugendlichen und Kindern sei, die hier zum Spielen herkämen. Viel zu gefährlich und außerdem kein schöner Anblick war die einhellige Meinung des Teams. Die Häuser sollten abgerissen werden, der Müll muss weg und vielleicht könnte hier eine schöne Parklandschaft entstehen. Nach diesem Schock in den frühen Morgenstunden sahen sich die Detektive auch Wohnhäuser entlang der Schrammstraße an, die bereits ein neues freundliches Gesicht aufwiesen. Leider waren jedoch auch hier schon Schmierfinken am Werk, die unbedingt die hellen Hauswände mit Graffiti verzieren mussten. Das ärgert nicht nur die Bewohner der Häuser, sondern auch die Bürger und Besucher der Stadt. Schließlich muss zur Entfernung der Schmierereien wieder viel Geld eingesetzt werden, was dann bestimmt an anderen wichtigen Stellen fehlt. Außerdem gibt es andere Möglichkeiten, sein Talent auszuprobieren. Besonders gut kamen bei den Kindern die tollen Spielplätze auf dem Buddeberg-Platz an der Albert-Schweitzer-Straße und der neue Verkehrsgarten an der „Villa“ an. Hier hätten sich die kleinen Detektive gern noch etwas länger aufgehalten. Aber leider, der Vormittag neigte sich mit riesen Schritten dem Ende zu und das Mittagessen lockte die hungrigen Detektivmägen unwiderstehlich. Viel Arbeit werden die nächsten Wochen ohnehin noch bringen, denn dann müssen die gesammelten Eindrücke zu Papier gebracht, die Fotos geordnet und der Videofilm bearbeitet werden. Das ganze wird dann als Teil einer Ausstellung am 2. November im Zittauer Rathaus zu sehen sein.

Dr. Volker Beer,
Referatsleiter

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