Bauleitplanung
Die Gemeinde hat im Rahmen der durch Artikel 28 GG verfassungsmäßig gesicherten Planungshoheit die Planungsbefugnis, durch die Bauleitplanung die bauliche und sonstige Nutzung vorzubereiten und zu leiten.
Das Baugesetzbuch (BauGB) unterscheidet zwischen
- dem Flächennutzungsplan als vorbereitender Bauleitplan nach § 5 BauGB und
- dem Bebauungsplan als verbindlicher Bauleitplan nach § 9 BauGB.
Das Verfahren zur Aufstellung, Ergänzung, Aufhebung oder Änderung von Bauleitplänen ist im Baugesetzbuch (BauGB) geregelt.
Das Verfahren wird regelmäßig durch einen Beschluss des Gemeinderates eingeleitet. Bestandteil des Bauleitplanverfahrens ist eine Umweltprüfung.
1. Flächennutzungsplan (FNP)
- Planungshorizont 10 bis 15 Jahre
- Darstellung der von der Gemeinde beabsichtigten baulichen und sonstigen Entwicklung in der Art der Bodennutzung
- Erstellung flächendeckend für Gemeindegebiet
- grobmaschig, nicht parzellenscharf
- Anpassungspflicht an die Ziele der Raumordnung
- Entfaltung einer verwaltungsinternen Bindungswirkung, Entwicklungsgebot für verbindliche Bauleitpläne (Bebauungspläne) und Entwicklungssatzungen aus dem FNP
- Beschluss des FNP durch die Gemeindevertretung
- Genehmigungspflicht durch die höhere Verwaltungsbehörde
- keine unmittelbare Bindungswirkung für den Bürger


Informationen zum Verfahrensablauf einer → Flächennutzungsplanung im Normalverfahren
2. Bebauungsplan (B-Plan)
- Entwicklung aus dem Flächennutzungsplan
- wichtigstes Instrument des Städtebaurechts zur Sicherstellung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung
- Aufstellung für abgegrenzten räumlichen Bereich des Gemeindegebietes
- hat den Charakter einer Rechtsnorm (Satzung) und damit Rechtsverbindlichkeit
- enthält zeichnerische und textliche Festsetzungen über die Zulässigkeit der baulichen und sonstigen Nutzung von Grundstücken (Regelung, wie die Grundstücke bebaut werden können) und eine städtebauliche Begründung
- entfaltet Wirkung in der Zukunft, bestehende bauliche Anlagen und Nutzungen genießen Bestandsschutz
- Rechtsgrundlage für Bodenordnungs- und Erschließungsmaßnahmen sowie Baugenehmigungen


Informationen zum Verfahrensablauf einer → Bebauungsplanung im Normalverfahren
→ Rechtskräftige Bauleitpläne
→ im Verfahren befindliche Bauleitpläne