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Ämterverzeichnis der Stadtverwaltung Zittau

Bürgeramt - Referat Personenstandswesen (Standesamt)

Anzeige einer Geburt - aber wie macht man es richtig?

Wer sind vor dem Gesetz die Eltern eines Kindes?


Wichtige Hinweise für werdende Eltern!

Zuständigkeit für die Beurkundung einer Geburt

Das Standesamt, in dessen Bezirk ein Kind geboren wird, ist für die ordnungsgemäße Beurkundung der Geburt zuständig und hat von den Anzeigepflichtigen die entsprechenden Unterlagen zu verlangen.

Anzeigefrist

Die Geburt ist innerhalb einer Woche beim zuständigen Standesamt anzuzeigen, der Tag der Geburt ist dabei nicht mitzuzählen.

Anzeigepflichtige

Zur Anzeige der Geburt sind in nachstehender Reihenfolge verpflichtet:

Bei Geburten in öffentlichen Entbindungsanstalten sind diese ausschließlich zur Anzeige verpflichtet. Die Mütter geben die erforderlichen Unterlagen in der Klinik ab, die dann beim zuständigen Standesamt eingereicht werden, bekommen aber in der Zeit ihres Klinikaufenthaltes (wenn es keine ambulante Entbindung ist) die Geburtsurkunden und die dazugehörigen Bescheinigungen ausgehändigt.


Vorzulegende Unterlagen bei der Anzeige der Geburt

Eltern, die miteinander verheiratet sind:

Eltern, die nicht miteinander verheiratet sind:

In beiden Fällen den Personalausweis nicht vergessen oder den Reisepass mit einer Meldebescheinigung vom zuständigen Einwohnermeldeamt!

Urkunden, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, müssen von einem gerichtlich beeidigten Dolmetscher ins Deutsche übersetzt sein

Bei Hausentbindungen ist eine Bescheinigung des Arztes oder der Hebamme gesondert vorzulegen, bei Klinikentbindungen gehen diese Angaben aus der schriftlichen Geburtsanzeige hervor.


Wichtige Hinweise für Eltern, die zum Zeitpunkt der Geburt des Kindes nicht miteinander verheiratet sind

Anerkennung der Vaterschaft

Elterliche Sorge / Sorgeerklärungen


Welchen Namen kann ein Kind führen?

Vornamen

Familienname

Änderungen des Geburtsnamens des Kindes

Empfohlen wird: Namen vor der Geburt festlegen und bei Unklarheiten, komplizierter Schreibweise oder namensrechtlichen Fragen unbedingt vorher mit dem zuständigen Standesamt in Verbindung setzen!


Gesetzliche Grundlagen: Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) und Personenstandsgesetz (PstG)