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Ämterverzeichnis der Stadtverwaltung Zittau

Bürgeramt - Referat Personenstandswesen (Standesamt)

Anzeige eines Sterbefalles

Ein Sterbefall ist spätestens am dritten auf den Todestag folgenden Werktag dem zuständigen Standesbeamten anzuzeigen. Zuständig ist das Standesamt, in dessen Bezirk der Tod eingetreten ist. Die Anzeige kann auch über das entsprechende Bestattungsinstitut, dessen Wahl die Hinterbliebenen selbst treffen, erfolgen. Das Institut erledigt dann alle erforderlichen Formalitäten beim Standesamt.

Schriftlich anzeigepflichtig ist der Bestatter und jede Anstalt und Einrichtung, die Körperschaft des öffentlichen Rechts ist, wenn der Tod dort eingetreten ist. Mündlich anzeigepflichtig ist jedes Familienoberhaupt, jeder, in dessen Wohnung der Sterbefall eingetreten ist oder jede andere Person, die beim Tod zugegen war oder von dem Sterbefall aus eigenem Wissen unterrichtet ist.

Vorzulegende Dokumente bei Anzeige eines Sterbefalles können je nach Personenstand des Verstorbenen folgende sein:

Außer dem Personalausweis und dem Reisepass, die dem zuständigen Einwohnermeldeamt übergeben werden, bekommen die Hinterbliebenen alle eingereichten Dokumente zurück. Vom Standesamt werden entsprechend des Bedarfs Sterbeurkunden ausgestellt.