Bürgeramt - Referat Pass- und Meldewesen
Referatsleiterin |
Cornelia Plewe |
Sprechzeiten |
Mo
Di
Mi
Do
Fr |
09:00 - 12:00
09:00 - 18:00
09:00 - 12:00
09:00 - 15:00
09:00 - 12:00 |
Kontakt |
Telefon
Fax
eMail |
03583 / 752 450
03583 / 752 400
c.plewe@zittau.de
meldewesen@zittau.de
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Sitz |
Franz-Könitzer-Str. 7
Zimmer 216 |
unsere Aufgaben
- An-, Um- und Abmeldungen der Haupt- und Nebenwohnung
- Beantragung von Dokumenten (Personalausweise, Reisepässe, Kinderreisepässe und vorläufige Personalausweise und Reisepässe)
- Verlängerung/Aktualisierung der Kinderreisepässe (vor Ablauf der Gültigkeit)
- Ausstellung und Änderungen der Lohnsteuerkarten
- Melde-, Aufenthalts- und Lebensbescheinigungen
- Bestätigung von Haushaltsbescheinigungen (Kindergeldkasse, Bundeserziehungsgeld)
- Führungszeugnisse, Auszug aus dem Gewerbezentralregister
- Auskunftsersuchen
Welche Unterlagen müssen Sie zur Meldestelle mitbringen?
Sie benötigen immer Ihren Personalausweis oder Ihren Reisepass. Außerdem sollten Sie alle den aktuellen Familienstand betreffenden Urkunden bereit halten.
Gegebenenfalls:
- Geburtsurkunde/Eheurkunde
- Scheidungsurteil/Sorgerechtsurteil
- Urkunde über die gemeinsame elterliche Sorge (Sorgeerklärung)
- Vaterschaftsanerkennung
- → Zustimmungserklärung der gesetzlichen Vertreter zur Neuausstellung/Verlängerung/Aktualisierung eines Kinderreisepasses
Bei Lohnsteuerangelegenheiten
Bei Änderungen der Lohnsteuerkarte benötigen Sie die bereits ausgestellte Lohnsteuerkarte, bei Steuerklassenwechsel Verheirateter beide Lohnsteuerkarten
Gegebenenfalls:
- die Eheurkunde/Sterbeurkunde
- die Geburtsurkunden ihrer Kinder
- den Vaterschaftsnachweis
- eine steuerliche Lebensbescheinigung für außerhalb wohnende Kinder (Eintrag des halben Kinderfreibetrages)
- die Kirchenaustrittserklärung
Hinweis: Kinder über 18 Jahre trägt das Finanzamt in die Lohnsteuerkarte ein
Zur Beantragung eines Dokumentes
- den Personalausweis/Reisepass
- die Geburtsurkunde/Eheurkunde
- ein aktuelles Passbild im Format 35 x 45 mm / bei Reisepass biometrisches Passbild
Die erstmalige Beantragung eines Personalausweises ist gebührenfrei. Das Dokument muss spätestens 4-5 Wochen vor dem 16. Geburtstag beantragt werden. Die Ausstellung eines Passes für Jugendliche unter 18 Jahren bedarf der Zustimmung der Sorgeberechtigten. Bei Antragstellung muss ein Sorgeberechtigter anwesend sein.
Informationen zum neuen Personalausweis finden Sie auf → www.personalausweisportal.de
Zur Beantragung eines Kinderreisepasses
- das Kind muss bei Beantragung/Verlängerung/Aktualisierung mit anwesend sein (zur Identifikation)
- die Geburtsurkunde des Kindes
- ein aktuelles biometrisches Passbild im Format 35 x 45 mm
- die Personaldokumente der Sorgeberechtigten (Kopie)
- bei Verhinderung eines Elternteils die schriftliche Zustimmungserklärung zur Erstellung des Dokumentes
- bei nicht verheirateten Eltern und gemeinsamer Sorgeberechtigung die Sorgeerklärung
Zur Beantragung eines Führungszeugnisses
- den Personalausweis/Reisepass
- den Geburtsnamen der Mutter
- bei Behördenführungszeugnis (Belegart „O“) sind Anschrift des Empfängers des Führungszeugnisses und Verwendungszweck anzugeben
Hinweis: die Beantragung eines Führungszeugnisses kann nur persönlich erfolgen