Amtsjahre: 1541, 1544, 1546, 1548, 1554-1555; 1533 Richter und Syndicus auf Empfehlung Melanchtons; erwarb sich in seinem Amt Anerkennung und bleibende Verdienste; war Verfechter der neuen Glaubenslehre; 1542 Erhebung in den Adelsstand durch Ferdinand I.; befand sich 1547 mit Ratsherr Dornspach unter den 84 Abgeordneten des Sechsstädtebundes, die sich aufgrund des Pönfalls vor dem König zu verantworten hatten, durften jedoch in ihren Ämtern verbleiben; seit 1548 Ratsherr, Erster Bürgermeister