Prunkwappen der Stadt Zittau
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Zeitgenössische Darstellung einer Straßenszene

Das Stadtrecht

Ab dem 11. Jahrhundert wuchs die Bevölkerung stärker und durch neue landwirtschaftliche und technische Fortschritte mehrte sich bei der herrschenden Adelsschicht der Wohlstand. Es entstand bald ein reger Fernhandel. Die Kaufleute siedelten sich in der Nähe der Herrschersitze, aber auch an verkehrsgünstigen Orten an, wo schnell größere Siedlungen entstanden.
Der Begriff „Stadt“ hatte aber im Mittelalter nichts mit der Größe der Siedlung zu tun, sondern mit ihrer rechtlichen Stellung. Erst wenn der Landherr einer Siedlung offiziell die Stadtrechte verliehen hatte, durfte sich der Ort als Stadt bezeichnen. Wichtigste Stadtrechte waren das Recht Handelsmärkte einrichten zu können (Marktrecht), eigene Geldmünzen zu prägen (Münzrecht) und die Stadt mit starken Mauern zu befestigen. Handwerker durften sich in so genannten Zünften zusammenschließen.

Als König Ottokar II. 1255 Zittau zur Stadt erhob, gewährte er ihr während seiner Herrschaft Steuerfreiheit und erließ jeglichen Zoll im Handel mit Böhmen. Des Weiteren stattete er sie mit einem Landgericht und dem Münzrecht aus. Auf Grund dieser zahlreichen Privilegien nahm Zittau bald einen wirtschaftlichen Aufschwung.
In den ersten Jahrhunderten wurde das wirtschaftliche Leben maßgeblich durch die Tuchmacher bestimmt. Bereits 1312 erhielten die Zittauer Tuchmacher, als erste Zunft der Oberlausitz überhaupt, ihre Zunftordnung vom Zittauer Rat.

Quelle: Lernen heute, ECO Verlag Köln/Eltville am Rhein, 1988, S. 798