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Alten Zittauer Zünften auf der Spur

BaderTöpferRiemerSattlerSchneider

Weberstraße, Badergasse, Töpferberg, Fleischerbastei - diese allen Zittauern geläufigen Namen erinnern daran, welch wichtige Rolle das Handwerk einst auch in unserer Stadt spielte. In alten Straßenverzeichnissen wird das noch deutlicher. Da gab es eine Büttnergasse (Franz-Könitzer-Straße), eine Fleischergasse (Reichenberger Straße), eine Wurstgasse (östliche Albertstraße), ein Goldgässchen (Klosterstraße), eine Schrötergasse (Schulstraße) und eine Sporergasse (Frauenstraße).

Die Handwerker stellten damals den größten Teil der Stadtbevölkerung. Zusammen mit ihren Familien machten sie bis zu zwei Dritteln der Einwohnerschaft aus. Um ihre Interessen zu verteidigen, schlossen sie sich schon frühzeitig zu Zünften zusammen. Jedes Handwerk hatte seine eigene Zunft, die man in anderen Teilen Deutschlands auch Gilde, Innung, Bruderschaft, Gaffel oder Zeche nannte.

Wie man in Zittau leicht aus den alten Straßennamen ablesen kann, hatten die Angehörigen einer Zunft ihre Werkstatt meist in derselben Straße oder in einem bestimmten Stadtteil. In den ersten Jahrhunderten wurde das wirtschaftliche Leben maßgeblich durch die Tuchmacher bestimmt. Seit 1312 war ihre Zunft im Besitz eines Innungsbriefes und zählte 1367 schon fast 600 Meister und Gesellen. In den zum Teil noch heute geläufigen Bezeichnungen Weberviertel, Weberstraße, Webervorstadt oder Weberkirche lebt dieses wichtige Stück Zittauer Handwerksgeschichte fort.

Das zünftige Leben war strengen Regeln unterworfen. Sie bestimmten die Lehrlingsausbildung, die Rechte und Pflichten der Gesellen und den Weg zur Meisterschaft. Die Zünfte überwachten die Qualität der Produkte und die Einhaltung der vorgeschriebenen Preise. Sie bestimmten auch, wie viel Ware hergestellt werden durfte, damit alle ihr Auskommen hatten. Kam es untereinander zu Streitigkeiten, so hatten die Zünfte die Aufgabe, diese zu schlichten. Leute, die außerhalb der Gilde zu arbeiten versuchten, nannte man Pfuscher, Bönhasen oder Stümper und „legte ihnen das Handwerk“. Minderwertige Erzeugnisse wurden eingezogen und die Hersteller bestraft.

FleischerbasteiDie enge Verbundenheit der Zunftmitglieder zeigte sich auch im alltäglichen Leben. An den großen Stadt- und Kirchenfesten nahm man gemeinsam teil. Kranke und arme Mitglieder wurden unterstützt, und gemeinsam sorgte man für Witwen und Waisen verstorbener Zunftgenossen. Auch an der Verteidigung der Stadt sowie an der Brandbekämpfung waren die Zünfte beteiligt. Jede hatte ein bestimmtes Stück Stadtmauer zu verteidigen, wovon in Zittau noch heute die „Fleischerbastei“ zeugt.

Innungslade TöpferDie Zünfte besaßen eine gemeinsame Kasse, ein Siegel, ein Wappen bzw. Zunftzeichen und häufig auch eine Fahne, die zusammen mit den Dokumenten und Wertgegenständen in der Zunftlade aufbewahrt wurden. In den Zunftstuben fanden aus bestimmten Anlässen festliche und rituelle Mahlzeiten statt, bei denen aus der Zunftkanne der Willkommenstrunk gereicht wurde. Die Städtischen Museen bewahren viele wertvolle Zeugnisse des alten Zunftwesens auf.

Wie überall waren auch in Zittau die Zünfte einer strengen Hierarchie unterworfen. Die älteste, zahlreichste und vornehmste unter ihnen war die der Tuchmacher. Ihnen folgten die Fleischhauer, die Schuhmacher und die Bäcker, also jene Handwerker, deren Produkte von Anfang an zur Befriedigung der grundlegendsten Bedürfnisse der Bürger unabdingbar waren. Diese vier Zünfte standen in der genannten Reihenfolge an der Spitze und galten als Kürhandwerker. Aus ihrer Mitte wurden in unserer Stadt seit 1487 die sogenannten Ratsfreunde gewählt, die als Gegengewicht zum Stadtpatriziat die Interessen der Handwerker vertraten.

In dieser strengen Rangordnung folgten Schneider, Kürschner, Barrettmacher, Seiler, Riemer, Sattler, Beutler, Hutmacher, Lohrotgerber, Kramer, Nadler, Glaser, Täschner, Seifensieder, Schmiede, Weißgerber, Büttner, Tischler, Büchsenschäfter, Zinngießer, Goldschmiede, Leineweber, Rad- und Stellmacher, Töpfer, Maurer, Barbierer, Schwarz- und Schönfärber, Buchbinder, Tuchscherer, Posamentierer, Pfefferküchler, Messerschmiede und Schleifer, Klempner, Gürtler, Nagelschmiede, Drechsler, Zimmerhauer, Müller. Später kamen noch neue Gewerke wie Horndrechsel, Knopfmacher, Drucker, Kammsetzer und Strumpfwirker hinzu. In dieser Reihenfolge gingen die Zünfte zu allen öffentlichen Festen oder Prozessionen, wie zum Beispiel zur Grundsteinlegung der neuen Johanniskirche im Jahre 1766. Interessant dabei ist, dass immer der niedrigste Rang voranzugehen hatte und die vornehmste Zunft, also die Tuchmacher, den Abschluss bildete.

Mehrere Innungen galten als geschlossene Zünfte, das heißt ihre Mitglieder waren entsprechend dem Absatzmarkt auf eine bestimmte Zahl beschränkt. Um 1835 gehörten dazu in Zittau die Fleischer mit 18, die Schuhmacher mit 36, die Färber mit 5, die Küchler mit 2, die Bader mit 4, die Tischler mit 12 und die Branntweinbrenner mit 17 Mitgliedern. Die Ausübung eines solchen Handwerkes konnte nur ererbt oder erkauft werden. Christian Adolph Pescheck schrieb dazu: „Es kann daher nur durch Erbgang oder Privatvertrag eine Fleisch-, Schuh-, Tischler- oder Küchlerbank, eine Farbe, eine Badestube, ein Branntweintopf, welche zum Teil mit besonderen Holzbefugnissen versehen sind, auf einen anderen übergehen...“. Darüber hinaus gab es sogenannte schenkende Zünfte, wie zum Beispiel die Hutmacher, Riemer, Sattler, Büttner, Seiler, Gürtler, Färber, Feilenhauer und Müller. Sie machten durchreisenden Gesellen der gleichen Profession stets eine Schenkung und förderten damit die „Walze“. Die Gabe musste mindestens so hoch sein, „dass der Wandernde sich damit bis an den nächsten Ort fortzehren“ konnte.

In den Städtischen Museen werden zahlreiche alte Zunftladen aufbewahrt, die einst dem Verschluss der Innungsgesetze und Insignien dienten. Diese Gesetze regelten unter anderem die Aufnahme in die Zunft. So musste der Kandidat von „ehelicher und ehrlicher Geburt“ und durfte nicht von „slawischem Stamme (wendischer, böhmischer oder polnischer Geburt) sein“. Söhne von „Barbieren, Schäfern und Spielleuten“ sowie Bewerber, die „von Untertänigkeit nicht losgemacht waren“, wurden nicht angenommen.

Sie erhielten auch Vorschriften zum Erhalt der Handwerkerehre, des persönlichen Anstandes und der Schicklichkeit. So hieß es zum Beispiel in den Innungsartikeln der Nadler von 1659: „Jeder Gesell soll sich gegen Meister, Meisterin, Kinder und Gesinde züchtig und ehrbar verhalten“. Auch galt bei den Zünften die Verheiratungspflicht, die in den o.g. Artikeln wie folgt festgeschrieben war: „Keinem soll das Handwerk zu treiben vergönnt sein, er habe denn sein Bürgerrecht und sein Eheweib“. Die Gesellen sollten „nicht in bloßen Camisölern (kurzem Wams bzw. Unterjacken) sondern in Kleidern und Mänteln sich öffentlich in Kirchen und Wirtshäusern sehen lassen und nicht auf den Gassen aus der Tasche etwas essen. Kein Meister oder Gesell sollte Schimpfworte gegen andere anwenden, im Zank auf den Tisch schlagen, Bierkannen werfen oder Bier vergießen“. Bei Zuwiderhandlungen wurden meist Geldstrafen auferlegt. Manchmal ging es aber auch mit einem Fass Freibier ab.

KannengießerWagnerBäckerGoldschmiedeSchreiner

(Der Artikel stützt sich auf Christian Adolph Pescheck: Handbuch der Geschichte von Zittau. Zweiter Teil. Zittau 1837, S.46ff.) Ausführungen: Dr. Volker Dudeck, Direktor der Städtischen Museen Zittau, Stadtanzeiger vom 12.09.1997 und 03.04.1998