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Allgemeine Geschäftsbedingungen der Tourist - Information Zittau für die Vermittlung von Stadtführungen/Reiseleitungen

(Bemerkung: Für Pauschalreisen gelten gesonderte AGB. Diese finden Sie hier.)

  1. Die Tourist–Information Zittau vermittelt Stadtführungen / Reiseleitungen an interessierte Einzelgäste und Reisegruppen.
    Die folgenden Bedingungen sind Bestandteil des zwischen dem Besteller einer Stadtführung / Reiseleitung (im folgenden Besteller genannt) und der Tourist-Information Zittau (nachfolgend Tourist-Info genannt) geschlossenen Vertrages.
    Sie werden vom Besteller und der Tourist-Info mit Auftragserteilung anerkannt. Erhält der Besteller von diesen Bedingungen erst nach der uftragserteilung Kenntnis, erkennt er sie an, wenn er nicht unverzüglich nach Bekanntwerden schriftlich widerspricht.
  2. Die Honorare für Führungen / Reiseleitungen der Tourist - Information Zittau betragen:
    bis 2,0 Stunden: Person
    Gruppe bis 15 Personen
    jede weitere Person
    3,00 €
    45,00 €
    1,50 €
    Fremdsprachenzuschlag (pro Führung):
    20,00 €
    ab 3,5 Stunden (Halbtagesreiseleitung):
    70,00 €
    ab 6,0 Stunden (Tagesreiseleitung):
    120,00 €
    Gebirgsrundfahrten (Gruppenpreis)
    ca. 3,5 Stunden (ohne Bergbesteigung):
    70,00 €
    ca. 4,5 Stunden (mit Bergbesteigung):
    80,00 €
    Die Honorare enthalten keine Eintritte für Museen, Kirchen, Aussichtstürme usw. Sofern der Besuch einer solchen Einrichtung innerhalb der Führung vorgesehen ist, ist der Eintritt zuzüglich zu entrichten.
  3. Die Teilnehmerhöchstzahl beträgt 45 Personen pro Gruppe.
  4. Der Zeitraum für die Berechnung des Honorars beginnt mit dem Eintreffen der zu führenden Personen oder Gruppe, spätestens jedoch zum vereinbarten Zeitpunkt des Beginns der Führung/Reiseleitung.
  5. Der Gästeführer ist verpflichtet, eine Wartezeit von 30 Minuten ab dem vereinbarten Zeitpunkt des Beginns der Führung einzuhalten. Nach Ablauf dieser Zeit steht es ihm frei, weiter zu warten oder die Gruppe als nicht gekommen zu betrachten. (siehe Ziffer 7)
  6. Bei verspätetem Eintreffen der zu führenden Gäste muss zwischen diesen und dem Gästeführer / Reiseleiter vereinbart werden, ob die Führung entsprechend verkürzt oder ob – falls der Gästeführer nicht anderen Verpflichtungen nachkommen muss – die ursprünglich vereinbarte Dauer der Führung eingehalten werden soll. Im letzten Fall wird das Honorar nach dem Zeitraum berechnet, der sich aus der Wartezeit und der tatsächlichen Dauer der Führung zusammensetzt.
  7.  Wird eine bestellte Führung bzw. Reiseleitung nicht in Anspruch genommen, oder die Anzahl der pro Führung bestellten Gästeführer reduziert, ohne dass mindestens 24 Stunden vorher eine Abbestellung in der Tourist-Info erfolgte, wird das vereinbarte Honorar in voller Höhe berechnet.
  8. Soweit nichts anderes vereinbart wurde, wird das Führungshonorar unmittelbar nach der Führung vom Besteller oder dessen Beauftragten direkt und in bar an den Stadtführer/Reiseleiter ausgezahlt.

Stand: Januar 2012